Handlungsempfehlungen: EU-Rahmenstrategie

Aus dem Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel “ Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation.“ Beauftragt durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt …

• der Bundesregierung die Vorlage einer nationalen Strategie in Form eines bundesweiten Rahmenplans zur Bekämpfung von Antiziganismus und die gleichberechtigte Teilhabe aller Roma und Sinti bis September 2021, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status, unter Berücksichtigung der Richtlinien der Europäischen Kommission und auf Grundlage eines Konsultationsprozesses mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma und Sinti sowie weiteren Akteur_innen auf Landes- und Bundesebene.

• der Bundesregierung die Formulierung qualitativer und quantitativer Ziele in den Kernbereichen Bildung, Gesundheitsversorgung, Beschäftigung und Wohnraum sowie den Dimensionen Gleichstellung, Inklusion und Partizipation sowie Bekämpfung von Antiziganismus, insbesondere strukturellem/institutionellen Antiziganismus, auch gegen zugewanderte Roma und Sinti. 412 Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus

• der Bundesregierung die Implementierung einer unabhängigen deutschen Nationalen Kontaktstelle für Roma und Sinti(NRCP) bei der_dem Beauftragten gegen Antiziganismus (→ zentrale Forderungen). Der Kontaktstelle sind die entsprechenden Kompetenzen zu übertragen. Sie hat gezielte Maßnahmen in der Umsetzung des EU-Rahmens zu konzipieren, abzustimmen, gegebenenfalls umzusetzen und zu überprüfen.

• der Bundesregierung, der Umsetzung des EU-Rahmens für den Zeitraum bis 2030 auf nationaler sowie europäischer Ebene eine hohe Priorität beizumessen und auch im Austausch mit anderen EU-Staaten und den (potenziellen) Beitrittskandidaten auf die Realisierung hinzuwirken.

• der Bundesregierung die Initiierung und Förderung von Maßnahmen, welche gezielt alle Betroffenen von Antiziganismus/Rassismus gegen Roma und Sinti adressieren und dabei nicht ausschließend wirken.

• der Bundesregierung die Schaffung gezielter, unabhängiger Monitoring Instrumente zur Überprüfung der Umsetzung des EU-Rahmens bis 2030.

• der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Roma und Sinti sowie die Bekämpfung von Antiziganismus in der Partnerschaftsvereinbarung mit der Europäischen Kommission für die Umsetzung des EU-Fonds 2021-2027 als zentrale Punkte und Querschnittsziele definiert werden.

• dass Bund und Länder die Partizipation und Inklusion von Roma und Sintiin ihre Programme aufnehmen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma und Sintiin den entsprechenden Beiräten beteiligen und fördern.

Wir haben Genderungen durch die Volksbezeichnung „Roma und Sinti“ ersetzt. Zur Begründung:

  • Es wird auch nicht im Ursprungsbericht überall gendergerecht formuliert.
  • Der Bericht weist auf die kontroverse Diskussion zur Genderung hin.
  • Wir möchten als Volk wahrgenommen werden. Als Individuen kann uns jeder gerne in unserer Vielfalt kennenlernen.
  • Wenn es wirklich konsequent um Genderung geht, müsste man auch „Franzosen und Französinnen“ als „Femme et Homme“ formulieren. Bitte verstehen Sie diese Absurdität.
  • Wir bevorzugen generell die Verwendung einer geschlechtsneutralen Form in der Sprache des Romanes.