Asyl und Bleiberecht

Aus dem Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus mit dem Titel “ Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation.“ Beauftragt durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus empfiehlt …

• der Bundesregierung, die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Geduldete zu erleichtern und mit Blick auf die praktische Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes klarzustellen, dass die in Deutschland lebenden Roma als eine aus historischen und humanitären Gründen besonders schutzwürdige Gruppe anzuerkennen sind.

• den Landesregierungen, durch Erlasse sicherzustellen, dass Ausländerbehörden die bestehenden Handlungs- und Ermessenspielräume nutzen, um die Praxis von „Kettenduldungen“ zu beenden und die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nutzen.

• den Ausländerbehörden, die bestehenden Handlungs- und Ermessenspielräume zu nutzen, um die Praxis von „Kettenduldungen“ zu beenden und die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu nutzen, unabhängig davon, ob die jeweilige Landesregierung hierzu einen entsprechenden Erlass verabschiedet.

• den Landesregierungen und Ausländerbehörden, die Abschiebung von Roma   sofort zu beenden.

• der Bundesregierung und dem Gesetzgeber des Bundes die Rücknahme der Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als „Sichere Herkunftsstaaten“.

• dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine bessere Qualifizierung seiner Mitarbeiter_innen und die Überprüfung seiner Entscheidungspraxis mit Blick auf die tatsächliche Situation der Roma   in diesen Staaten und kumulative Verfolgungsgründe, unabhängig davon, ob die Rücknahme der Einstufung der Staaten als „Sichere Herkunftsstaaten“ erfolgt.

• den zuständigen Verwaltungsgerichten die Überprüfung ihrer Entscheidungspraxis mit Blick auf die tatsächliche Situation von Roma   in diesen Staaten und kumulative Verfolgungsgründe, unabhängig davon, ob die Rücknahme der Einstufung der Staaten als „Sichere Herkunftsstaaten“ erfolgt.

• den Landesregierungen und Ausländerbehörden, die Wiedereinreise von Roma   zu ermöglichen, die trotz ihres langjährigen Aufenthaltes in Deutschland, trotz ihrer Geburt in Deutschland, trotz Schulbesuchs, Berufsausbildung oder Berufsausübung, trotz gesundheitlicher Hinderungsgründe und trotz familiärer Verwurzelung in Deutschland abgeschoben wurden.

• einen gesicherten Aufenthalt für Roma , die in Deutschland Opfer von antiziganistischer/rassistischer Gewalt geworden sind.

• die Staatenlosigkeit von in Deutschland lebenden Roma   zu beenden.

• die Entwicklung von rassismuskritischen Bildungskonzepten für die Personalentwicklung in Ausländerbehörden.

• die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen, damit sie Menschen in ungesicherten Verhältnissen begleiten können, als Voraussetzung für die Schaffung von Lebensperspektiven.

• den Landesregierungen und Ausländerbehörden, die Abschiebung von Roma   sofort zu beenden.

• der Bundesregierung und dem Gesetzgeber des Bundes die Rücknahme der Einstufung von Serbien, Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina, Albanien, Montenegro und dem Kosovo als „Sichere Herkunftsstaaten“.

• dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine bessere Qualifizierung seiner Mitarbeiter_innen und die Überprüfung seiner Entscheidungspraxis mit Blick auf die tatsächliche Situation der Roma   in diesen Staaten und kumulative Verfolgungsgründe, unabhängig davon, ob die Rücknahme der Einstufung der Staaten als „Sichere Herkunftsstaaten“ erfolgt.

• den zuständigen Verwaltungsgerichten die Überprüfung ihrer Entscheidungspraxis mit Blick auf die tatsächliche Situation von Roma   in diesen Staaten und kumulative Verfolgungsgründe, unabhängig davon, ob die Rücknahme der Einstufung der Staaten als „Sichere Herkunftsstaaten“ erfolgt.

• den Landesregierungen und Ausländerbehörden, die Wiedereinreise von Roma   zu ermöglichen, die trotz ihres langjährigen Aufenthaltes in Deutschland, trotz ihrer Geburt in Deutschland, trotz Schulbesuchs, Berufsausbildung oder Berufsausübung, trotz gesundheitlicher Hinderungsgründe und trotz familiärer Verwurzelung in Deutschland abgeschoben wurden.

• einen gesicherten Aufenthalt für Roma , die in Deutschland Opfer von antiziganistischer/rassistischer Gewalt geworden sind.

• die Staatenlosigkeit von in Deutschland lebenden Roma   zu beenden.

• die Entwicklung von rassismuskritischen Bildungskonzepten für die Personalentwicklung in Ausländerbehörden.

• die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen, damit sie Menschen in ungesicherten Verhältnissen begleiten können, als Voraussetzung für die Schaffung von Lebensperspektiven.

Wir haben Genderungen durch die Volksbezeichnung „Roma und Sinti“ ersetzt. Zur Begründung:

  • Es wird auch nicht im Ursprungsbericht überall gendergerecht formuliert.
  • Der Bericht weist auf die kontroverse Diskussion zur Genderung hin.
  • Wir möchten als Volk wahrgenommen werden. Als Individuen kann uns jeder gerne in unserer Vielfalt kennenlernen.
  • Wenn es wirklich konsequent um Genderung geht, müsste man auch „Franzosen und Französinnen“ als „Femme et Homme“ formulieren. Bitte verstehen Sie diese Absurdität.
  • Wir bevorzugen generell die Verwendung einer geschlechtsneutralen Form in der Sprache des Romanes.