Verwehrtes Bleiberecht

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Antiziganismus Typ VI

Realität des Antiziganismus

Vorurteil: Verwehrtes Bleiberecht

Der „Realität des Antiziganismus“ manifestiert sich in der speziellen Form des Vorurteils „Verwehrtes Bleiberecht“, welches sich auf die Situation der während der Jugoslawienkriege geflüchteten Roma bezieht. Die Jugoslawienkriege (1991-2001) waren eine Reihe von bewaffneten Konflikten im ehemaligen Vielvölkerstaat Jugoslawien, der sich nach dem Zerfall des Landes in mehrere unabhängige ethnische Staaten ereignete. Die Roma-Gemeinschaft geriet dabei zwischen die Fronten und wurde von allen beteiligten Parteien als „Kanonenfutter“ missbraucht.

Aufgrund dieser verheerenden Situation flohen viele Roma aus Jugoslawien, darunter auch nach Deutschland. Hierbei ist anzumerken, dass Deutschland Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien zunächst als Gastarbeiter anwarb und eine große Anzahl an Arbeitsmigranten, darunter auch Roma, aufnahm. Jedoch gerieten die Roma durch die Kriege in eine prekäre Lage, da der Jugoslawienkrieg ethnisch motiviert war und nach den Kriegen ethnisch Reine Staaten existierten die die Roma nicht zurück wollten, was eine Rückkehr unmöglich machte.

Trotz der schwierigen Umstände wurden vielen Roma in Deutschland nur Duldungsstatus (Aussetzung der Abschiebung) oder kurze Verlängerungen gewährt, was bedeutete, dass sie sich permanent in einem rechtlichen Schwebezustand befanden. Diese Unsicherheit bezüglich ihres Aufenthaltsstatus belastete die Roma-Gemeinschaft über Jahrzehnte hinweg. Im Gegensatz zu anderen Flüchtlingsgruppen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland kamen, wurde vielen Roma ein dauerhaftes Bleiberecht zu lange verwehrt.

Die Verweigerung eines sicheren Bleiberechts hatte gravierende Auswirkungen auf die soziale Integration der geflüchteten Roma. Diese lebten in ständiger Angst vor Abschiebung und fühlten sich in der deutschen Gesellschaft nicht willkommen. Die Möglichkeit von Abschiebungen ab 4:00 Uhr morgens jeden Tag verstärkte diesen Druck zusätzlich. Es ist bemerkenswert, dass bei kriminellen Hausdurchsuchungen erst ab 6:00 Uhr morgens vorgegangen werden darf, was eine ungleiche Behandlung verdeutlicht.

Diese langanhaltende Unsicherheit und Diskriminierung der geflüchteten Roma aus Jugoslawien steht im starken Kontrast zur Wiedergutmachung, die anderen Opfergruppen des Nationalsozialismus zuteilwurde. Dieses Ungleichgewicht verdeutlicht die spezielle Form des Antiziganismus, die Roma auch nach Jahrzehnten noch immer benachteiligt.

Es ist von höchster Bedeutung, sich dieser historischen Ungerechtigkeit bewusst zu sein und sich für die Wahrung der Rechte und die soziale Integration der geflüchteten Roma einzusetzen. Eine klare Definition des Bleiberechts und die Gewährleistung einer sicheren Perspektive in der deutschen Gesellschaft sind notwendige Schritte, um diesem speziellen Antiziganismus entgegenzuwirken.