Organisierte Kriminalität / Mafia

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Antiziganismus Typ II

Nationalsozialistischer Antiziganismus

Der Nationalsozialistische Antiziganismus (Antiziganismus Typ II) prägte ein verzerrtes Bild der Roma und Sinti in der NS-Propaganda, das bis heute nachwirkt. Ein zentraler Bestandteil dieser konstruierten Vorstellung war die Zuschreibung von organisierter Kriminalität und Klan-Kriminalität zu dieser ethnischen Gruppe.

Die Nationalsozialisten instrumentalisierten die Vorstellung, dass Roma und Sinti in Großfamilienstrukturen leben, um sie als eine eigene, von der Gesellschaft isolierte Gemeinschaft darzustellen. Diese Darstellung diente dazu, den Eindruck zu erwecken, dass sie sich nicht mit der Mehrheitsgesellschaft identifizieren und eigene kriminelle Strukturen aufbauen würden. Dabei ignorierten sie völlig, dass Roma und Sinti individuelle Mitglieder der Gesellschaft sind, die vielfältige soziale Bindungen pflegen und unterschiedliche Lebensweisen haben.

Ein weiteres Vorurteil war die falsche Annahme, dass alle Roma eine homogene Gruppe bilden. In Wirklichkeit gibt es zahlreiche unterschiedliche Untergruppen mit eigenen kulturellen und sprachlichen Eigenheiten. Diese Vielfalt wird oft übersehen, da der gesellschaftliche Antiziganismus dazu neigt, alle Roma über einen Kamm zu scheren und als eine homogene Masse zu betrachten.

Die Zuschreibung von organisierter Kriminalität und Klan-Kriminalität hatte verheerende Auswirkungen auf das Leben der Roma und Sinti. Sie wurden pauschal als kriminell stigmatisiert und Diskriminierung ausgesetzt. Diese Vorurteile wurden von weiten Teilen der europäischen Gesellschaft akzeptiert, was die Verfolgung und Entrechtung dieser Minderheit begünstigte.

Es ist wichtig zu betonen, dass Studien und Erhebungen über Jahrzehnte hinweg zeigen, dass Roma und Sinti nicht krimineller sind als der Durchschnitt der Gesellschaft. Im Gegenteil, aufgrund der starken sozialen Kontrolle und Überwachung, denen sie ausgesetzt sind, könnten sie sogar als weniger kriminell angesehen werden. Doch trotz dieser Faktenlage halten sich die falschen Vorurteile hartnäckig.

Die Tziganologen lieferten durch ihre ethnischen Forschungen Daten, die den Nationalsozialisten ermöglichten, gezielte Verhaftungs- und Deportationsaktionen durchzuführen. Unter dem Vorwand der „Kriminalprävention“ erhielt die Polizei Zugang zu diesen Informationen. Diese Praxis setzte sich sogar im Nachkriegsdeutschland bis in die 1980er Jahre fort, wobei dieselben Nazi-Experten vor Gericht die Kriminalitätsprävention als Argument anführten. Dies führte dazu, dass die Anerkennung des Völkermords an den Roma und Sinti verweigert wurde und zeigt die tiefgreifenden Auswirkungen der Tziganologie auf die Verfolgungsgeschichte dieser Minderheit.

Beispiele für Familien,

die Opfer dieses Stereotyps wurden, sind Familie A., Familie B. und Familie C., die aufgrund ihres ethnischen Hintergrunds und Namensdiskriminierung erfahren haben.